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Allgemeine Geschäftsbedingungen von SkyParking


1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN:

 Für alle Angebote und Leistungen der Firma SkyParking gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt SkyParking nicht an, es sei denn, SkyParking hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn SkyParking in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

2. ANGEBOTE UND VETRAGSABSCHLUSS

2.1  Die Angebote der SkyParking sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn die Buchung des Kunden zum Vertragsabschluss (Buchungsanfrage) bestätigt. Auch wenn die Buchungsbestätigung aufgrund von Spam Filter oder anderen Gründen umgeleitet oder verweigert wird. Sollten Sie keine Buchungsbestätigung bekommen setzen Sie sich mit uns in Verbindung unter info@SkyParking der Vertragsabschluss vollzogen ist.

2.2  Die Buchungen werden nur über unser Buchungssystem angenommen.

2.3 Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen SkyParking und dem Kunden ist, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

2.4 Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der SkyParking, soweit sie keine gesetzliche Vertretungsvollmacht z.B. aufgrund vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen haben nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.


3. RÜCKTRITT

1. Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt.

2. Der Kunde kann bei einen “stornierbaren Parkplatz” bis 24 Stunden zum Beginn der vereinbarten Mietzeit (Ankuft Parkplatz) schriftlich, per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an SkyParking eine Rücktrittspauschale in Höhe von 100 % des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass SkyParking kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts. “Nicht stornierbare Parkplätze” bei nicht erscheinen auf dem Parkplatz hat der Kunde an SkyParking eine Rücktrittspauschale in Höhe von 100 % des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass SkyParking kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.

3. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.


4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an SkyParking zu zahlen.

2. Von SkyParking angegebene Preise verstehen sich als Bruttopreise.

3. Für die von SkyParking angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenem Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die von SkyParking angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.

4. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen.

5. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von SkyParking nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an SkyParking verpflichtet.

6. Gegen die Ansprüche von SkyParking kann der Kunde nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von SkyParking anerkannt.


5. ANWENDABRES RECHT. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND 

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von SkyParking  in Schönefeld.  es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.

3. Gerichtsstand ist Rüsselsheim am Main.


6. HAFTUNG

1. SkyParking haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SkyParking sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der SkyParking beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von SkyParking bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsabchluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

2. SkyParking haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern SkyParking schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von SkyParking auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.

4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von SkyParking ausgeschlossen.

5. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von SkyParking verbrachte Fahrzeug verursacht werden.

6. Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an SkyParking ab, soweit SkyParking ein Schaden entstanden ist.

7. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von SkyParking in Schönefeld es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.

9. Gerichtsstand in Schönefeld.

10. SkyParking haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.

11. Für sonstige Schäden haftet SkyParking bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

12. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorsehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

13. Soweit die Haftung von SkyParking ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von SkyParking, es sei denn, diesen wäre eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, die zu einem sonstigen Schaden führt, vorzuwerfen.

14. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

15. SkyParking haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden.

16. Die verschuldensunabhängige sogenannte Garantiehaftung aus § 536 I S. 1 erste Alt. BGB ist ausgeschlossen.

17. SkyParking haftet nicht für Schäden, die aufgrund Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen.

18. SkyParking haftet im Rahmen der allgemein gültigen Sorgfaltspflichten für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung entsprechend der nachfolgenden Regelungen. Die insoweit vorgenommenen Einschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und gesetzlichen Vertretern.

19. SkyParking haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, höhere Gewalt, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten sind. Hierzu zählen insbesondere Diebstähle, Straßenblockaden, Arbeitskampfmaßnehmen oder Beschädigungen durch Dritte.

20. SkyParking übernimmt keine Haftung für kleine Kratzer und geringe Lackschäden sowie Steinschläge und Dellen, da diese oft durch Verschmutzungen der Fahrzeuge bzw. der schlechten Lichtverhältnisse am Flughafen bzw. Übergabeort zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zu erkennen sind. Werden bei Rückgabe des Fahrzeuges vom Kunden Schäden festgestellt, die nach Meinung des Kunden vorher nicht vorhanden waren, ändert sich die Beweislast insofern, als dass der Kunde beweisen muss, dass der Schaden durch uns oder durch einen unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, wenn aufgrund des Schadenortes angenommen werden kann, dass der Schaden bei Fahrzeugübergabe für den Mitarbeiter nicht zu sehen war.

21. SkyParking haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SkyParking nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt. Die insoweit geltenden gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.

22. Außer bei einer Haftung für Personenschäden ist der Schadensersatz bei leichter Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, maximal jedoch in Höhe des dreifachen Vertragspreises, begrenzt. Im übrigen beträgt die Haftungshöchstgrenze 1.000,00 €, es sei denn es liegt ein Fall der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

23. Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach der vertraglich vereinbarten Rückgabe schriftlich geltend gemacht werden. Begehrt der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt die Frist einen Monat. Der Kunde kann nach Ablauf dieser Fristen Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung derselben gehindert war.

24. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden den Mitarbeitern von SkyParkingbei Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen. Das SkyParking Team nimmt bei der Rückgabe des Fahrzeuges am Terminal gemeinsam mit dem Kunden einen Fahrzeugcheck im Sinne eines Rundganges durch. Führt der Kunde kein Rundgang durch oder bemängelt kein Schaden und unterschreibt die Übergabeprotokoll, dann haftet SkyParking für keine reklamation die nach der Übergabe ankommt.

25. Bei dem falschen bzw. vorsätzlich falschen Bemängeln von Schäden am Fahrzeug, die nachweislich schon vor der Übergabe des Fahrzeuges an SkyParking entstanden sind, behalten wir uns das Recht auf Einreichen einer Strafanzeige, sowie das Berechnen einer Aufwandsgebühr von 99,90€ vor.

26. Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten oder andere Begleiter des SkyParking schuldhaft zugefügten Schäden und tritt bereits jetzt eigene Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfalles SkyParking ab, sofern dort ein Schaden entstanden ist.


7. VALET-PARKEN

1. Die Buchung des Produktes Valet-Parken Außenstellplatz, Tiefgarage  sowie alle dazugehörigen Dienstleistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von SkyParking Schulzendorfer Str. 14. 12529 Schönefeld.

2. Das SkyParking Team organisiert den Transfer des Kunden-PKW vom Flughafen Berlin zum Parkplatz und wieder zurück im Wege des sogenannten Valet Parkings. Am Terminals 1 Abflug Ebene B6 des Flughafen Berlin übernimmt das SkyParking Personal das Kundenfahrzeug und verbringt dieses zu unseren Parkflächen. Die am Flughafenterminal entgegengenommenen Kundenfahrzeuge werden von unseren Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellflächen verbracht, um einen reibungslosen Ablauf der weiteren Kunden gewähren zu können. Bei Einzelfällen bzw. hoher Auslastung kann ein zeitweises Zwischenparken des Fahrzeuges auf öffentlichen Stellflächen erfolgen, um den Kunden einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. In diesem Fall ist die Haftung von SkyParking in Schadensfällen sowie bei Vandalismus & höherer Gewalt bzw. Einwirkung von dritten Personen ausgeschlossen. Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher, haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist. Andernfalls ist SkyParking berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Die Abreise- und Ankunftszeit sowie die gebuchte Fluggesellschaft, Flugnummer und Ziel- bzw. Abflughafen sind in der Reservierung anzugeben.

3. Die Ankündigung der Ankunft bzgl. der anschließenden Übergabe des Fahrzeuges am Flughafen Berlin hat mindestens 30 Minuten vor der Ankunftszeit zu erfolgen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie mindestens 2,5 Stunden vor der geplanten Abflugzeit am Terminal erscheinen. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, so ist die Haftung von SkyParking ausgeschlossen. Bei Rückkehr des Kunden erhält dieser das Fahrzeug am vereinbarten Ort im Bereich der Terminals 1 des Flughafens Berlin zurück. Ebenso werden hier die zur Rückgabe anstehenden Kundenfahrzeuge von unseren Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellplätzen zwecks eines reibungslosen Ablaufes geparkt. Dem Kunde wird bei seinem Abflug mitgeteilt, dass er sich telefonisch direkt nach seiner Landung am Flughafen Berlin an uns wenden möchte.

4. Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Berlin (Abflug) von mehr als 1 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben behält sich SkyParking das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 20,00€ + MwSt. für die Umkoordination & Planung vor.

5. Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Berlin (Rückgabe) von mehr als 1,5 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben behält sich SkyParking das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 20,00€ + MwSt. für die Umkoordination & Planung vor.

6. Bei der Übernahme bzw. Rückgabe während unserer Nachtzeiten wird dem Kunden ein Nachtzuschlag von 35€ berechnet. Sollte der Kunde bei seinem Abflug, sowie bei seiner Rückgabe in unseren Nachtzeiten den Service von SkyParking Berlin benötigen, wird dieser Zuschlag nur einmal berechnet. Die Nachtzeiten vonSkyParking sind von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

7. Sollte bei der Übernahme des Fahrzeuges am Flughafen Berlin die Restreichweite des Tankes unter 30 km liegen behält sich SkyParking das Betanken zur Sicherstellung der reibungslosen Überführung bzw. Rückführung vor. Hier wird dem Kunden der betankte Betrag (abhängig nach Fahrzeugmodell) sowie eine Aufwandspauschale von 10€ in Rechnung gestellt.

8. Sollte der Kunde seinen Aufenthalt verlängern & später als gebucht zurückkehren, berechnen wir für jeden weiteren angefangenen Buchungstag eine Gebühr von 15,00€ inkl. MwSt.

9. Fahrzeuge, die die Gesamtlänge eines regulären PKWs überschreiten, müssen dies bei der zu tätigenden Buchung angeben. Bei Wohnmobilen, Transportern & Kleinbussen wird aufgrund der Größe ein zusätzlicher Stellplatz berechnet, der mit 5,00€ inkl. MwSt. pro angefangenen Tag zu vergüten ist.

10. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser Bedingungen. Mit Erscheinen einer neuen Fassung verlieren die jeweiligen vorhergehenden Fassungen ihre Gültigkeit.11. Entgegenstehende oder von diesen abweichende AGB‘s erkennt SkyParking nicht an, es sei denn, SkyParking hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


 8. DATENSCHUTZ

Die für SkyParking bereitgestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von SkyParking im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Soweit dies zur Abwicklung von geschlossenen Verträgen erforderlich ist, dürfen die bei der Registrierung erhobenen Teilnehmerdaten, wie zum Beispiel Name, Adresse, Telefonnummer und Flugdaten, an die jeweiligen Leistungsträger und Dritte weitergeleitet werden.

Hier finden Sie uns

Unser Parkplatz befindet sich in der Schulzendorfer Str. 14, 12529 Schönefeld

SkyParking Flughafen Berlin

Kontaktieren Sie uns bei Fragen gern per E-Mail oder telefonisch.

Telefon:

+49 (0) 175 10 30 103

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