Skyparking

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Ein fremdes Auto steht auf Ihrem Privatparkplatz – ohne Erlaubnis. Die erste Reaktion: Ärger. Die zweite Frage: Darf man jemanden abschleppen lassen? Und wenn ja – wann darf man abschleppen lassen und was ist dabei zu beachten?

In diesem Artikel erhalten Sie fundierte Antworten und rechtliche Grundlagen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie solche Situationen mit einem Anbieter wie Skyparking, dem Tipp für günstiges Parken BER am Flughafen, am besten gleich ganz vermeiden.

Darf man Autos vom Privatparkplatz abschleppen lassen?

Kurz gesagt: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Wenn jemand unberechtigt auf Ihrem Privatgrundstück oder reservierten Parkplatz steht, dürfen Sie in der Regel abschleppen lassen – allerdings müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Es muss sich um privaten Grund handeln, also nicht um öffentlichen Straßenraum.
  • Das Parken muss unberechtigt erfolgen, d. h. ohne vertragliche, mietrechtliche oder sonstige Erlaubnis.
  • Sie müssen selbst betroffen sein, z. B. als Eigentümer, Mieter oder Pächter des Parkplatzes.

 

Wichtig: Dokumentieren Sie den Vorfall sorgfältig – mit Fotos, Zeitangaben und bestenfalls Zeugen.

Wann darf man ein Auto abschleppen lassen? – Die rechtliche Grundlage

Ein Auto darf abgeschleppt werden, wenn es Besitzrechte verletzt. Das ist z. B. der Fall, wenn jemand dauerhaft oder wiederholt auf Ihrem Stellplatz parkt, ohne Erlaubnis. Entscheidend ist:

  • Das Fahrzeug behindert Sie aktiv beim Parken oder Verlassen des Platzes.
  • Sie haben keinen Zugriff auf Ihren Parkplatz, den Sie rechtmäßig nutzen dürfen.
  • Es handelt sich nicht um eine Bagatell-Situation (z. B. kurzes Halten mit laufendem Motor).

Im Zweifel dürfen Sie nicht selbst abschleppen, sondern müssen ein Abschleppunternehmen oder – im öffentlichen Raum – die Polizei hinzuziehen.

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Kann ich jemanden von meinem Privatparkplatz abschleppen lassen?

Ja – aber mit Augenmaß. Sie sollten dem Fahrzeughalter zunächst eine angemessene Reaktionszeit geben, sofern dies zumutbar ist. Dennoch gilt: Ein Privatparkplatz ist kein öffentlicher Parkplatz.

Falls jemand unberechtigt auf einem von Ihnen gemieteten oder besitzrechtlich gesicherten Stellplatz steht, dürfen Sie im Zweifel sofort abschleppen lassen – die Kosten trägt in der Regel der Falschparker.


Tipp: Informieren Sie sich bei lokalen Abschleppdiensten über die Vorgehensweise. Und: Lassen Sie ein deutlich sichtbares Schild mit dem Hinweis „Privatparkplatz – unbefugt abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“ anbringen.

Darf man auf einem Privatparkplatz abschleppen lassen – auch am Flughafen?

Besonders bei Flughäfen kommt es oft zu Falschparkern auf reservierten Flächen. Wer z. B. einen privaten Stellplatz über einen Anbieter gebucht hat, hat das alleinige Nutzungsrecht für diesen Zeitraum.

Wird der Parkplatz unberechtigt durch Dritte belegt, darf man auf Privatparkplatz abschleppen lassen – auch ohne vorherige Ankündigung, insbesondere bei Zeitdruck (z. B. vor einem Abflug).


Mit Skyparking erleben Sie solche Probleme gar nicht erst:
Unsere Stellplätze sind klar zugewiesen, überwacht und professionell organisiert – inklusive Personal vor Ort. So sparen Sie Zeit, Nerven und bleiben rechtlich auf der sicheren Seite.

Wann darf man ein Auto abschleppen lassen – und wann nicht?

Sie dürfen ein fremdes Fahrzeug nicht abschleppen lassen, wenn:

  • Es sich auf öffentlichem Grund befindet (z. B. Straße), ohne grobe Behinderung.
  • Sie nicht der betroffene Eigentümer oder Mieter des Parkplatzes sind.
  • Die Situation nicht eindeutig dokumentierbar ist.

Anders gesagt: Handeln Sie mit Augenmaß, aber scheuen Sie sich nicht, Ihre Rechte durchzusetzen – besonders dann, wenn der Parkplatz für Sie notwendig ist.

Jemanden abschleppen lassen – erlaubt, aber mit Regeln

Die Frage „Kann ich jemanden von meinem Privatparkplatz abschleppen lassen?“ lässt sich klar beantworten: Ja – wenn er unberechtigt steht und Sie dadurch beeinträchtigt sind.

Wichtig ist ein rechtssicheres Vorgehen mit Dokumentation, Professionalität und im Zweifelsfall Unterstützung durch Dienstleister. Noch besser: Vermeiden Sie diese Situation von Anfang an – mit einem reservierten, sicheren Parkplatz von Skyparking, Ihrem Anbieter für günstiges Parken BER am Flughafen.

FAQ: Jemanden abschleppen lassen – Häufige Fragen

Wann darf man jemanden abschleppen lassen?

Wenn ein fremdes Fahrzeug unerlaubt auf Ihrem Privatgrundstück steht und Sie in Ihrer Nutzung behindert werden, dürfen Sie es in der Regel abschleppen lassen – auf Kosten des Halters. Wichtig ist die Dokumentation des Vorfalls.

Ja, das ist erlaubt, wenn Sie der Eigentümer oder Mieter des Parkplatzes sind und das Fahrzeug dort unberechtigt steht. Bei Parkplätzen von Skyparking ist dies geregelt: Unsere Kunden haben exklusive Parkrechte – Falschparker werden konsequent entfernt.

Zunächst Beweise sichern (Foto, Uhrzeit, Kennzeichen), dann ein Abschleppunternehmen kontaktieren. Bei wiederholten Verstößen hilft ein klar sichtbares Hinweisschild. Bei Skyparking übernehmen wir diese Prozesse professionell für Sie – inklusive Servicepersonal vor Ort.

Die Kosten trägt in der Regel der Falschparker, wenn das Abschleppen gerechtfertigt war. Als Parkplatznutzer bei Skyparking müssen Sie sich darum nicht kümmern – wir schützen Ihre Buchung rechtlich ab.

In den meisten Fällen: Ja, wenn der Parkplatz klar als privat gekennzeichnet ist und der Falschparker den Zugang blockiert. Eine Vorwarnung ist bei akuter Beeinträchtigung nicht nötig – z. B. bei zeitkritischen Parkplätzen wie am Flughafen, etwa bei Skyparking.

Dann könnten Sie selbst die Abschleppkosten tragen oder sich schadensersatzpflichtig machen. Achten Sie daher immer auf eine eindeutige rechtliche Grundlage. Wer auf Nummer sicher gehen will, parkt und reserviert lieber gleich korrekt – z. B. bei Skyparking.